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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 151/97
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Schuldzinsen, Rentenversicherung, Werbungskosten, Sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr.1 EStG (wirtschaftlicher Zusammenhang mit positiven Einkünften; fehlende Überschußerzielungsabsicht; Sachverhalts- und Schlußfolgerungsfehler des FG)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.09.1997
Vorinstanz/AZ: 8 K 3247/95 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: X R 151/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 58 19