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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvL 3/19 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Aufwandsteuer, Bremen, Glücksspiel, Sportwette, Tippautomat, Steuerbemessung, Gleichheit, Verfassung, Gültigkeit, Wettbürosteuer, Vergnügungssteuer
Rechtsfrage: Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG BR) vom 14.12.1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14.3.2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist. - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 19.06.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 37/19 (1)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 09 40
Erledigungs-Vermerk: Das FG Bremen hat durch Beschluss vom 3.9.2021 2 K 37/19 (1) den vorliegenden Vorlagebeschluss nach Klagerücknahme aufgehoben. Das Normenkontrollverfahren ist damit erledigt.