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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 10/13 (BFH)
§§: KN Pos 3004, KN Pos 2106, UStG § 12 Abs. 1, DiätV § 1 Abs. 4 Buchst. a
Schlagwörter Einreihung, Arzneimittel, Lebensmittelzubereitung, Regelsteuersatz
Rechtsfrage: Einreihung von in Aufmachung für den Einzelverkauf abgepackten Dragees zur diätetischen Behandlung von Gefäßerkrankungen infolge eines erhöhten Homocysteinspiegels. Einreihung als Arzneimittel oder als Lebensmittel? Ist für die Einreihung in die Pos. 3004 KN ausschlaggebend, ob in der Aufmachung für den Einzelverkauf verdeutlicht wird, dass das Produkt zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken dient? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.05.2012
Vorinstanz/AZ: 16 K 281/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2015
Erledigungs-Az: VII R 10/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 21 11