Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/17 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, KStG § 8 b Abs. 8, InvStG § 8, InvStG § 14, InvStG § 15, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Investmentfonds, Teilwertabschreibung, Wertaufholungsgebot, Verrechnung, Verfassungsmäßigkeit, Pensionskasse, Sondervermögen
Rechtsfrage: Zu Wertaufholungen einer Pensionskasse auf Anteile an Spezialinvestmentfonds nach Verschmelzung und nach früheren teils steuerwirksamen, teils steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen: 1. Sind sog. Wertaufholungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, nach Maßgabe des für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie für Pensionsfonds geltenden § 8 b Abs. 8 Satz 2 KStG 2004/2005 zunächst mit den zuletzt vorausgegangenen Abschreibungen zu verrechnen (Verrechnungsreihenfolge "Last in - First out")? - 2. Findet § 8 b Abs. 8 Satz 2 KStG 2004/2005 über § 8 InvStG auch auf (sog.) Wertaufholungen betreffend Anteile an Aktieninvestmentfonds Anwendung, wobei hinsichtlich vorhergehender Teilwertabschreibungen die Verrechnungsreihenfolge in Bezug auf jeden einzelnen Fonds gesondert zu beachten ist? - 3. Treten, wenn Spezialinvestmentfonds i.S. des § 15 InvStG, deren Anteile vollständig von einem Anteilseigner gehalten werden, nach § 40 InvG ohne Ausgabe neuer Anteile verschmolzen werden, die Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen an die Stelle des übertragenden Sondervermögens (§ 14 Abs. 2 und 3 InvStG), so dass für Zwecke des § 8 b Abs. 8 Satz 2 KStG 2004/2005, § 8 InvStG auch frühere Teilwertabschreibungen auf die Anteile an den übertragenden Sondervermögen zu berücksichtigen sind? - 4. Ist § 8 b Abs. 3 Satz 1 KStG 2004/2005 mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch insoweit vereinbar, wie er sich auf Gewinne aus Teilwertaufholungen bezieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.01.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 3180/14 K, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2019
Erledigungs-Az: I R 21/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 07