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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 106/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Provision, Umsatztantieme, Gesellschaftergeschäftsführer, Makler
Rechtsfrage: Provisionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Maklergewerbe als verdeckte Gewinnausschüttungen: Stellen Provisionszahlungen an den in der Maklerbranche tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Umsatztantieme verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie zu einer laufenden Gewinnabsaugung führten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.01.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 3169/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 33
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision