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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 27/14 (BFH)
§§: AO § 356
Schlagwörter Einspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsfrage: Führt der bei der Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkasse verwandte Passus "Hinweise: Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse." zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und damit zur Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.04.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 1015/13 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2015
Erledigungs-Az: III R 27/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache