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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/97
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 18 Satz 2, EStG § 6a
Schlagwörter Pensionsrückstellung, Gesellschafter, Witwe, Mitunternehmer
Rechtsfrage: Ist eine vor 1985 gebildete Rückstellung wegen Pensionsansprüchen einer Gesellschafterwitwe , die nicht Mitunternehmerin einer Personengesellschaft (KG) wurde, in den Jahren ab 1986 wieder gewinnerhöhend aufzulösen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.11.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 4927/93 F, G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 605
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.1999
Erledigungs-Az: VIII R 8/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 24