Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/19 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4 a Satz 8, EStG § 9 Abs. 4 a Satz 4, EStG § 9 Abs. 4 a Satz 2, EStG § 9 Abs. 4 a Satz 3
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Gestellung, Essen, Kürzung, Seemann, Fahrtätigkeit
Rechtsfrage: Ist - über den Verweis in § 9 Abs. 4 a Satz 4 EStG auf § 9 Abs. 4 a Sätze 2 und 3 EStG - die Kürzung nach § 9 Abs. 4 a Satz 8 EStG (wegen unentgeltlicher Verpflegung durch den Arbeitgeber) auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Arbeitnehmer nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (hier: Seeleute)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.07.2019
Vorinstanz/AZ: 15 K 266/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2021
Erledigungs-Az: VI R 27/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 08