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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 59/01
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gesellschafterwechsel, Gestaltungsmissbrauch, Anteilserwerb, Grundstückserwerb
Rechtsfrage: Sofortige Änderung des Gesellschafterbestands nach Gründung - Gestaltungsmissbrauch: Unterliegt der sofortige Gesellschafterwechsel einer neu gegründeten grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Annahme eines Missbrauchs der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Grunderwerbsteuer, weil hier nicht ein Gesellschaftsanteil sondern ein Anteil am Grundstück erworben worden ist. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.04.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K (III) 139/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2003
Erledigungs-Az: II R 59/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 10 12