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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 73/03
§§: EigZulG § 5, FöGbG § 4, EStG § 2 Abs. 3
Schlagwörter Einkünfteermittlung, Bindung, Wahlrecht, Bestandskraft, Sonderabschreibung, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Ist die Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG unabhängig von bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagungen zu ermitteln (vgl. BdF im BStBl I 1998, 190, Tz. 32 = SIS 98 07 14), so dass steuerliche Wahlrechte (hier noch nicht geltend gemachte Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG) auch nach Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzungen noch anders ausgeübt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 11.09.2003
Vorinstanz/AZ: IV 325/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2004
Erledigungs-Az: III R 73/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 29
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