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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/10 (BFH)
§§: EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 c, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Halbabzugsverbot, Anteilsveräußerung
Rechtsfrage: Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen: Greift das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG hinsichtlich des Verlustes aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige zur Hälfte steuerfreie Einnahmen erzielt worden sind (hier: GmbH-Anteilsveräußerung zu einem -symbolischen- Kaufpreis von 1 EUR)? - Ist § 3 c Abs. 2 EStG verfassungswidrig hinsichtlich des Verstoßes gegen das objektive Nettoprinzip, der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Gebots der Folgerichtigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.04.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 2190/07 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1589
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2011
Erledigungs-Az: IV R 36/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils