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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 33/05
§§: EigZulG § 2 Abs. 2, EigZulG § 2 Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Ausbau, Erweiterung, Wirtschaftliches Eigentum, Dauernutzungsrecht
Rechtsfrage: Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremden Grund und Boden: Hat die Klägerin für den von ihr am Gebäude ihrer Großmutter errichteten Anbau als wirtschaftliche Eigentümerin Anspruch auf Eigenheimzulage nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 EigZulG? Privatschriftliche Vereinbarung eines Dauernutzungsrechts vor Herstellungsbeginn des Anbaus für Bejahung des wirtschaftlichen Eigentums der Klägerin an der ausgebauten Wohnung (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) ausreichend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.02.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 8294/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2006
Erledigungs-Az: IX R 33/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 15 41