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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/13 (BFH)
§§: EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Sonderausgabe, Altersvorsorge, Rentenversicherung, Versorgungsleistung, Verfassung
Rechtsfrage: Gewährung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs nach § 10 a Abs. 1 EStG für Altersvorsorgebeiträge (Riestervertrag): Gehört auch der Kläger als "passiv" Versicherter und Pflichtmitglied der berufsständischen Einrichtung der Rechtsanwälte und Steuerberater zum begünstigten Personenkreis des § 10 a Abs. 1 EStG? Verstößt die Versagung des Sonderausgabenabzugs gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.03.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 2772/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.07.2015
Erledigungs-Az: X R 11/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 23 73