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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 89/00
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr 1, AO 1977 § 8
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Aufenthalt
Rechtsfrage: Wird der für einen Kindergeldanspruch erforderliche Wohnsitz im Inland bereits dadurch begründet oder aufrechterhalten, wenn das eigene Haus jährlich zweimal für zwei bis drei Wochen für Urlaubszwecke benutzt wird, die übrige Zeit sich aber die gesamte Familie im Ausland aufhält und auch der Familienunterhalt dort verdient wird? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.11.1998
Vorinstanz/AZ: 5 K 1646/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2001
Erledigungs-Az: VI R 89/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 67 33