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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 64/04
§§: AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Steuererstattung, Rückforderung, Leistungsempfänger
Rechtsfrage: Auszahlung eines Erstattungsbetrages nicht unmittelbar an den Anspruchsberechtigten, sondern an einen Dritten und spätere Rückforderung des Betrages von diesem. Kommt es für die Beurteilung, wer Schuldner eines Rückforderungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO 1977 ist, allein darauf an, zu wessen Gunsten die Finanzbehörde eine Zahlung leisten wollte oder ist darauf abzustellen, wie der Zahlungsempfänger die Leistung der Behörde verstehen musste? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.02.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 414/00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.08.2005
Erledigungs-Az: VII R 64/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 60