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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/99
§§: EStG § 39b Abs. 2, EStG § 39b Abs. 4, EStG § 39d Abs. 3 Satz 4, EStG § 42d
Schlagwörter Lohnzahlungszeitraum, Lohnsteuerabzug, Monatstabelle, Tagestabelle
Rechtsfrage: Lohnzahlungszeitraum bei Begründung der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht. Ist die Lohnsteuer für aus dem Ausland an eine Betriebsstätte in Deutschland entsandte Arbeitnehmer, die hier ihre Tätigkeit im Laufe eines Kalendermonats aufgenommen bzw. beendet haben, nach der Lohnsteuer-Tagestabelle zu berechnen, auch wenn der Arbeitslohn monatlich abgerechnet und ausbezahlt wird? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.09.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 7025/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 385
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2004
Erledigungs-Az: VI R 27/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 32 57