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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 20/03
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 12
Schlagwörter Schenkungsteuer, Schenkung, Vertrag zugunsten Dritter, Freigebige Zuwendung, Grundstück, Veräußerungserlös
Rechtsfrage: Vertrag zugunsten Dritter - Grundstück oder Veräußerungserlös: Wird in einem Grundstücksschenkungsvertrag vereinbart, der Beschenkte verpflichte sich, seinem Bruder - sofern er es wünsche - die Hälfte des geschenkten Grundstücks unentgeltlich zu übereignen und im Falle eines Grundstücksverkaufs sei der Veräußerungserlös zu teilen, und wird das Grundstück vor Übereignung veräußert, ist dann Gegenstand der Zuwendung vom Schenker an den Bruder (Vertrag zugunsten Dritter) nicht das Grundstück, sondern der hälftige Veräußerungserlös? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.11.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 5125/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2005
Erledigungs-Az: II R 20/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 63