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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/08 (BFH)
§§: AO § 122 Abs. 3, AO § 80, BGB § 168
Schlagwörter Bevollmächtigter, Vollmacht, Widerruf, Niederlegung, Bestellung, Beendigung, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Ist eine einseitige Niederlegung des anwaltlichen Mandats ohne Kenntnis des Mandanten bzw. der einseitige Widerruf einer Empfangsvollmacht ohne Kenntnis des Vollmachtgebers wirksam? Führt die Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten automatisch zur Beendigung einer bereits bestehenden Vollmacht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.02.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 3990/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2010
Erledigungs-Az: VIII R 8/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG