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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 68/97
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1
Schlagwörter Bewertung, Vieh, Landwirtschaft, Bilanzzusammenhang
Rechtsfrage: Können, um beim Übergang der Viehbewertung nach Durchschnittswerten (FinMin BaWü vom 17.5.1967, BStBl II 1967, 252) zu der nach Gruppenwerten (BMF vom 22.2.1995, BStBl I 1995, 179, 181) einen "Scheingewinn" zu vermeiden, unter Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs die Werte in der Anfangsbilanz des entsprechenden Wirtschaftsjahres gemäß den Gruppenwerten erhöht werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.07.1997
Vorinstanz/AZ: 4 K 113/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.08.1998
Erledigungs-Az: IV R 68/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 51 16