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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/00
§§: EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a J: 1993, EStG § 10 c Abs 3 Nr 2 J: 1993
Schlagwörter Vorwegabzug, Anwartschaftsrecht, Altersversorgung, Blankettzusage, Gesellschaftergeschäftsführer
Rechtsfrage: 1. Anwartschaftsrecht auf eine Altersversorgung gemäß § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG 1993 - 2. Auslegung der Vereinbarung: "Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ... (3) Eine Pensionszusage nach steuerlichen Vorschriften", als Blankettzusage; nähere Vereinbarungen hinsichtlich der Ausgestaltung und der Höhe der Pension wurden nicht getroffen und eine Pensionsrückstellung bei der GmbH nicht gebildet. - 3. Berechtigt eine Blankettzusage auf Versorgungsleistungen (vgl. 1.) und ggf. unter welchen Voraussetzungen zur Kürzung des Vorwegabzugs im Jahr 1993? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.12.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 62/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2000
Erledigungs-Az: XI R 25/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache