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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 637/02 (BVerfG)
§§: UmwStG 1995 § 18 Abs. 4 Satz 1, UmwStG 1995 § 1, UmwStG 1995 § 14, UmwStG 1995 § 20, StEntlG 1999/2000/2002
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Formwechsel, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Vermögensübergang, Gewerbesteuerpflicht, Veräußerungsgewinn, Mitunternehmeranteil, Anteil, Gesamthand
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft als Vermögensübergang i.S. von § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 (i.d.F. vor In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002); Gewerbesteuerpflicht des aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an dieser Personengesellschaft resultierenden Veräußerungsgewinns?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.12.2001
Vorinstanz/AZ: VIII R 23/01
Vorinstanz/Fundstelle: GmbHR 2002 S. 382
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 06 25
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 05.08.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 637/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen