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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-285/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 92/83/EWG Art. 4 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuern, Lizenz, Patent, Marke, Alkohol
Rechtsfrage: Ist Art. 4 Abs. 2 RL 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke dahin auszulegen, dass unter Lizenznehmer ausschließlich der Nehmer einer Lizenz zur Benutzung eines Patents oder einer Marke zu verstehen ist, oder kann diese Bestimmung dahin ausgelegt werden, dass unter Lizenznehmer eine Brauerei zu verstehen ist, die nach einem Herstellungsverfahren braut, das einem Dritten gehört, und die von diesem die Genehmigung dazu erhalten hat?
Vorinstanz: Cour de cassation (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 261 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 04.06.2015
Erledigungs-Az: Rs C-285/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 17