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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-86/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11 Teil A, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 11 Teil C
Schlagwörter Entgelt, Bemessungsgrundlage, EG, Versandhaus, Ratenkredit, Rabatt, Katalogpreis, Eigenerwerbskredit
Rechtsfrage: 1. Was ist bei richtiger Auslegung von Art. 11 Teil A und Teil C der Sechsten Richtlinie die Besteuerungsgrundlage bei Waren, die aus einem Versandhauskatalog von einem Kunden für seinen Verbrauch bestellt und ihm geliefert wurden, wenn der Lieferer dem Kunden einen eigenfinanzierten Ratenkredit einräumt und einen Rabatt vom Katalogpreis (Eigenerwerbsrabatt) gewährt, der dem Kunden bei Zahlung der Raten an den Lieferer (oder bei der Verwendung eines Eigenerwerbsrabatts für die Verringerung oder Tilgung einer Rate) gutgeschrieben wird, und wenn der Eigenerwerbsrabatt, der aus Zahlungen erwachsen ist, vom Kunden sofort abgehoben oder verwendet werden kann, selbst wenn er noch künftige Ratenzahlungen schuldet? - 2. Ist die Besteuerungsgrundlage: - a) der volle Katalogpreis der dem Kunden verkauften Waren abzüglich des Eigenerwerbskredits auf diesen Preis, oder - b) der volle Katalogpreis der dem Kunden verkauften Waren, von dem der Eigenerwerbskredit abgezogen wird, wenn er dem Kunden gutgeschrieben wird, oder - c) der volle Katalogpreis der dem Kunden verkauften Waren, von dem der Eigenerwerbskredit abgezogen wird, wenn er vom Kunden abgehoben oder verwendet wird, oder - d) ein anderer - gegebenenfalls: welcher - Betrag?
Vorinstanz: VAT und Duties Tribunals London
Vorinstanz/Datum: 14.01.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 160 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.05.2001
Erledigungs-Az: Rs C-86/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 08 78