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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 38/15 (BFH)
§§: UmwStG § 24, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17, AO § 174 Abs. 1
Schlagwörter Atypische stille Gesellschaft, Beitritt, Agio, Buchwertfortführung, Wesentliche Beteiligung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, GmbH & atypisch Still
Rechtsfrage: Stellt das von einem stillen Gesellschafter neben seiner Einlage in das Vermögen der GmbH gezahlte Aufgeld laufenden Gewinn der GmbH & atypisch Still dar, wenn es in einer gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklage verbucht wird und an einer Verlustverrechnung nicht teilnimmt? Liegt bejahendenfalls ein Widerstreit i.S. von § 174 Abs. 1 AO vor, wenn die GmbH das Agio zum Rückkauf eigener Anteile verwendet und der veräußernde Gesellschafter diesbezüglich einen Gewinn nach § 17 EStG versteuert hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 01.07.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1414/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 22 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2018
Erledigungs-Az: IV R 38/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 07 74