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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/98
§§: FGO § 68, FGO § 74, BGB § 133, BGB § 157
Schlagwörter Änderungsbescheid, Antrag, Gegenstand des Verfahrens, Auslegung
Rechtsfrage: Nicht erforderlicher ausdrücklicher Antrag nach § 68 FGO, wenn die Beteiligten (nach außergerichtlicher Einigung in wesentlichen Streitfragen) in gleichlautenden schriftlichen Erklärungen bereits vor Ergehen der Änderungsbescheide wegen des noch verbleibenden Streitpunkts von der Fortsetzung des Klageverfahrens und -aufgrund hierzu anhängiger Vorlagen beim Großen Senat- der Verfahrensaussetzung ausgehen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.02.1998
Vorinstanz/AZ: V 875/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.1999
Erledigungs-Az: X R 30/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 53 34