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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 123/92 |
| §§: | EStG § 32 b, AO 1977 § 124, AO 1977 § 155 |
| Schlagwörter | Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Progressionsvorbehalt, Verfassungsmäßigkeit, Bekanntgabe, Ehe |
| Rechtsfrage: | 1. Verfassungsmäßigkeit der Kinder-/Grund-Freibeträge und des § 32 b EStG. - 2. Bekanntgabe des ESt-Bescheids an den Bevollmächtigten von Eheleuten in einer Ausfertigung. - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 27.02.1990 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 5072/88 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.04.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 123/92 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |