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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 77/03
§§: AO 1977 § 171 Abs. 3 a Satz 3, AO 1977 § 191 Abs. 3
Schlagwörter Verjährung, Haftungsbescheid, Änderung, Festsetzungsverjährung, Gesellschaftergeschäftsführer
Rechtsfrage: Ablauf der Festsetzungsfrist bei Aufhebung eines Haftungsbescheids gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer im Klageverfahren: Durfte das FA keinen neuen Haftungsbescheid gegen den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer erlassen, nachdem die Klage gegen den ursprünglichen Haftungsbescheid sich in der Hauptsache erledigt hatte, weil im Zeitpunkt des Erlasses des nunmehr angefochtenen Haftungsbescheids die Festsetzungsverjährung eingetreten war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.05.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 1318/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1442
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2004
Erledigungs-Az: VII R 77/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 81