Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/99
§§: EStG § 21 Abs. 2, EStG § 52 Abs. 21
Schlagwörter Miteigentum, Ehegatten, Scheidung, Übergangsregelung
Rechtsfrage: Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Eheleuten - Keine Anwendung der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf den von der geschiedenen Ehefrau hinzuerworbenen Miteigentumsanteil, weil das Tatbestandsmerkmal "eigenes Haus" nur hinsichtlich des ursprünglichen Anteils des klagenden Ehemanns erfüllt ist und es sich bei dem hinzuerworbenen Anteil um eine von der Übergangsregelung nicht erfaßte "Neuanschaffung" handelt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.11.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 4271/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: IX R 11/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 89