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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 13/05 (BVerfG)
§§: EStG 1997 F: 1999-03-24 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG 1997 F: 1999-03-24 § 52 Abs. 39
Schlagwörter Verfassung, Privates Veräußerungsgeschäft, Spekulation, Grundstück, Veräußerung, Stichtag, Frist, Übergangsregelung
Rechtsfrage: Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I S. 402) insoweit verfassungswidrig ist, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, die nach dem 31.12.1998 erfolgen und bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, ohne Übergangsregelung der Einkommensteuer unterworfen werden. - Normenkontrollverfahren -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.08.2005
Vorinstanz/AZ: 14 K 6187/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 24
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.07.2010
Erledigungs-Az: 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 22 45