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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2582/16 (BVerfG)
§§: EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbs. 2, EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 52 Abs. 25 Satz 5, AO § 181 Abs. 5, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Verlustabzug, Gesonderte Feststellung, Einkommensteuer, Rückwirkung
Rechtsfrage: Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 i.V.m. § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007 - Nichtanwendung des § 181 Abs. 5 AO - Verfassungsbeschwerde -
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.03.2018
Erledigungs-Az: 1 BvR 2582/16
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen