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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 2582/16 (BVerfG) |
| §§: | EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbs. 2, EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 § 52 Abs. 25 Satz 5, AO § 181 Abs. 5, GG Art. 20 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Verlustabzug, Gesonderte Feststellung, Einkommensteuer, Rückwirkung |
| Rechtsfrage: | Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10 d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 i.V.m. § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007 - Nichtanwendung des § 181 Abs. 5 AO - Verfassungsbeschwerde - |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2018 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 2582/16 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |