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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 11/14 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Meistgebot, Zwangsversteigerung, Nießbrauch, Gegenleistung
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage im Zwangsversteigerungsverfahren: 1. Sind Gegenleistung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch solche bestehenbleibenden Rechte, die keine wirtschaftliche Belastung des Meistbietenden als Rechtsinhaber darstellen und keine Grundpfandrechte sind, wenn der Ersteher zuvor nicht Miteigentümer des ersteigerten Grundstücks war. - 2. Findet § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG auch im Rahmen von § 9 Abs. 1 Nr. 4 Anwendung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.05.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 3384/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 11 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2015
Erledigungs-Az: II R 11/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 83