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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 40/98
§§: FGO § 96 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Klagebegehren, Gewinnverteilung
Rechtsfrage: Durfte das FG die Gewinnverteilung ändern, obwohl nur der Gesamtgewinn angefochten war? (Entscheidung über das Klagebegehren hinaus? -Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.12.1996
Vorinstanz/AZ: 11 K 5280/93 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 673
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.1999
Erledigungs-Az: IV R 40/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 19 52