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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 52/04
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Geschäftsführung
Rechtsfrage: Bedeutung der Geschäftsführungsbefugnis für die Beherrschung einer Besitz-GbR: Kann die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung verneint werden, weil an der Betriebs-GmbH nie mehr als drei Gesellschafter beteiligt waren, die gleichzeitig auch Gesellschafter der Besitz-GbR (sog. Doppelgesellschafter) waren und Beschlüsse der Besitz-GbR aufgrund der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen 2/3-Mehrheit immer der Zustimmung von mindestens vier der insgesamt fünf Gesellschafter - und damit auch stets eines sog. "Nur-Besitzgesellschafters" - bedurften, obwohl die Besitz-GbR einem ihrer Doppelgesellschafter die alleinige Berechtigung und Verpflichtung zur Geschäftsführung übertragen und dieser damit die Besitz-GbR im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung beherrscht hat? Zulassung der Revision durch FG zur Präzisierung der Reichweite des BFH-Urteils vom 1.7.2003 VIII R 24/01 (BStBl II 2003 S. 757) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.10.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 6639/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 05 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2006
Erledigungs-Az: IX R 52/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 15