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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 44/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, LStR R 43 Abs. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Eigener Hausstand
Rechtsfrage: Reicht im Streitjahr 2001 bei einem Alleinstehenden das erstmalige Einrichten der eigenen Wohnung im elterlichen Haus bei ansonsten kostenfreiem Wohnen und unter Beibehaltung des Lebensmittelpunkts aus, um einen von ihm selbst aus eigenem oder abgeleitetem Recht unterhaltenen eigenen Hausstand im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.10.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 1/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2007
Erledigungs-Az: VI R 44-45/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 31