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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-10/14 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Dividendenausschüttung, Dividendensteuer, Einkommensteuer, Investmentanteile, Niederlande, Vergleich, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: 1. Muss sich bei der Anwendung von Art. 63 AEUV der Vergleich zwischen einem Gebietsfremden und einem Gebietsansässigen in einem Fall wie dem hier vorliegenden, in dem der Quellenstaat von einer Dividendenausschüttung Dividendensteuer einbehalten hat, auch auf die auf die Dividendeneinkünfte erhobene Einkommensteuer erstrecken, von der die Dividendensteuer bei Gebietsansässigen abgezogen wird? - 2. Muss im Fall der Bejahung der ersten Frage bei der Beurteilung, ob die effektive steuerliche Belastung für einen Gebietsfremden höher ist als für einen Gebietsansässigen, ein Vergleich angestellt werden zwischen der von einem Gebietsfremden einbehaltenen niederländischen Dividendensteuer und der von einem Gebietsansässigen geschuldeten niederländischen Einkommensteuer, die aufgrund des Pauschaleinkommens berechnet wird, das im Jahr der Ausschüttung der Dividenden dem Gesamtbesitz von Investmentanteilen an niederländischen Gesellschaften zugerechnet werden kann, oder verlangt das Recht der EU die Anwendung eines anderen Vergleichsmaßstabs?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 129 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.09.2015
Erledigungs-Az: Rs C-10/14, C-14/14 und C-17/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 70