Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 44/00
§§: AO 1977 § 362 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 367 Abs. 2 S. 2
Schlagwörter Zurücknahme, Einspruch, Bekanntgabe, Verböserung
Rechtsfrage: Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme: Kann ein Einspruch noch nach tatsächlichem Zugang der durch Aufgabe zur Post bekanntgegebenen (verbösernden) Einspruchsentscheidung zurückgenommen werden, solange die Drei-Tage-Frist des § 122 Abs.2 AO 1977 nicht abgelaufen ist (Bekanntgabe i.S. des § 362 Abs. 1 AO 1977)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 17.12.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 3221/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2002
Erledigungs-Az: X R 44/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 68