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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/06
§§: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 110
Schlagwörter Antragsveranlagung, Pflichtveranlagung, Schätzung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Ist nach Erlass und Aufhebung eines auf 0 DM lautenden Schätzungsbescheides bei versäumter Antragsveranlagungsfrist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn neben nichtselbständigen Einkünften nur noch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, die höher sind als 800 DM (410 EUR)? Zum Begriff "einkommensteuerpflichtige Einkünfte". - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 15.12.2005
Vorinstanz/AZ: II 1002/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2007
Erledigungs-Az: VI R 42/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache