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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/14 (BFH)
§§: EStG § 4 f Satz 1, EStG § 4 f Satz 2
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Betriebsausgabe, Kausalität, Darlegung
Rechtsfrage: Ist der in § 4 f Satz 1 EStG als Voraussetzung für den Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten verwendeten Formulierung "wegen einer Erwerbstätigkeit" zu entnehmen, dass die Erwerbstätigkeit kausal für die Entstehung von Kinderbetreuungskosten sein muss? Sind im Falle eines geringen zeitlichen Umfangs der Tätigkeit erhöhte Darlegungsanforderungen an die Kausalität der Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung zu stellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.06.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 3722/12 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 94
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision