Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 59/13 (BFH)
§§: KN Unterposition 3824 9098, KN Unterposition 4823 9095, KN Unterposition 9025 1980
Schlagwörter Einreihung, Tarifierung
Rechtsfrage: Sind sog. Thermopapers (Temperaturstreifen aus Papier) und Thermolabels (mit Plastik überzogene Temperaturstreifen), bei denen die Temperaturanzeige durch (einmalige) irreversible Verfärbung des Temperaturstreifens erfolgt, als Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur in die Pos. 9025 einzureihen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.09.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 57/11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2016
Erledigungs-Az: VII R 59/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 11.11.2014 VII R 59/13 = SIS 15 00 74 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 72