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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 59/00
§§: EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen fehlender Unterhaltszahlungen des Vaters das an die Mutter in Höhe von 2.640 DM je Kind voll ausgezahlte Kindergeld mit diesen Betrag oder, vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch, mit 1.320 DM je Kind in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, wenn daneben gem. § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG der volle Kinderfreibetrag anzusetzen ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 03.12.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 592/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2003
Erledigungs-Az: VIII R 59/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 11 22