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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 96/97
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 155
Schlagwörter Steuerbescheid, Bekanntgabe, Zugangsvermutung, Festsetzungsverjährung, Erbschaftsteuer
Rechtsfrage: Keine Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn nach dem besonderen Geschehensablauf hinsichtlich des Verbringens der Post vom Finanzamt (vom Nebengebäude zum Hauptgebäude) zum Schalter der Bundespost zweifelhaft ist, ob der Steuerbescheid lt. Absendevermerk des Sachbearbeiters "Aufgabe zur Post am 28.12." auch tatsächlich noch vor Ablauf der Festsetzungsverjährung das Finanzamt verlassen hat. Reicht der Aufgabevermerk des Sachbearbeiters als Nachweis aus oder hätte das Finanzamt Beweisvorsorge für die tatsächliche Aufgabe zur Post treffen müssen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.08.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 2976/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.1999
Erledigungs-Az: II R 96/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 45