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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 4/19 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
Schlagwörter Steuerfreier Umsatz, Vermietung, Prostituierte, Nebenleistung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der entgeltlichen Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte: Ist die Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und gleichzeitig zum Wohnen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Kl. die Wohnungen in einer Art Rotationsverfahren wiederkehrend denselben Mieterinnen überlässt und für diese Werbeanzeigen in den regionalen Printmedien schaltet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.03.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 266/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 07 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2021
Erledigungs-Az: XI R 4/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 37