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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/07 (BFH)
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, BGB § 331
Schlagwörter Erwerb, Vertrag zugunsten Dritter
Rechtsfrage: Strittig ist, ob dem Kläger aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 331 BGB) zwischen dem Erblasser und einer Bank die Sparguthaben in vollem Umfang zuzurechnen sind oder ob aufgrund weiterer Unterlagen und Erkenntnisse davon auszugehen ist, dass die Guthaben - wie vom Kläger durchgeführt - mehreren Personen zugewendet werden sollten. Wie ist ggf. der dem Kläger zuzurechnende Anteil zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.07.2002
Vorinstanz/AZ: III 312/2001
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2007
Erledigungs-Az: II R 8/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 16