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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 47/96
§§: AO 1977 § 233 a Abs. 5, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Zinsen, Nachforderung, Tatbestand, Änderung, Steuerbescheid
Rechtsfrage: Beginnt der Zinslauf i.S. des § 233a AO 1977 auch dann 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist, wenn die zur Änderung des ESt-Bescheides nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO 1977 führenden Tatbestandsmerkmale ( hier: nachträgl. Erhöhung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG) erst nach dieser Karenzzeit entstanden sind? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.06.1996
Vorinstanz/AZ: 1 K 2516/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 906
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.1998
Erledigungs-Az: VIII R 47/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 16 78