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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 24/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Nutzung, Aufteilung, Privatanteil, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 GrS 1/09 (BFHE 227 S.1, BStBl 2010 II S. 672) im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 31.05.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 2979/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2016
Erledigungs-Az: VIII R 24/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 19 26