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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/19 (BFH)
§§: GrEStG § 6 a, GrEStG § 6 a Satz 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Fünfjahreszeitraum, Verschmelzung
Rechtsfrage: Fünfjahresfrist des § 6 a Satz 4 GrEStG grundstücksbezogen oder beteiligungsbezogen? - Ist die fünfjährige Vorbehaltensfrist auf die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der übertragenden Gesellschaft zu beschränken? - Das Verfahren II R 58/14 war durch Beschluss vom 18.7.2017 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 17/19 (II R 58/14) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-374/17 durch Urteil vom 19.12.2018 entschieden hat. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.10.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 37/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: II R 17/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: II R 58/14 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 92