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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/19 (BFH)
§§: GrEStG § 6 a Satz 1, GrEStG § 6 a Satz 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 8 Abs. 2, GrEStG § 17 Abs. 3 a
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesonderte Feststellung, Verschmelzung, Fünfjahreszeitraum, Nachbehaltensfrist
Rechtsfrage: Nachbehaltensfrist des § 6 a Satz 4 GrEStG bei Umstrukturierung im Konzern: Gilt die sog. Nachbehaltensfrist auch für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen? - Ist ein Umwandlungsvorgang durch den ein sog. "Verbund" beendet wird nicht durch § 6 a GrEStG begünstigt? - Das Verfahren II R 62/14 war durch Beschluss vom 30.5.2017 ausgesetzt. - Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 18/19 (II R 62/14) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren Rs C-374/17 durch Urteil vom 19.12.2018 entschieden hat. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 16.10.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1059/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: II R 18/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: II R 62/14 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 93