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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung
Rechtsfrage: Unterliegt das häusliche Übezimmer einer selbständigen Musikpädagogin und Konzertpianistin, das zur Unterrichtung von Privatschülern sowie zur Vorbereitung auf Konzertauftritte genutzt wird und mit einem Konzertflügel und einem Klavier ausgestattet ist sowie über einen eigenen Eingang und Sanitärbereich verfügt, der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.01.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 1726/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2015
Erledigungs-Az: VIII R 8/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 46