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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/96
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § l9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Schuldzinsen, Nachträgliche Werbungskosten, Kapitaleinkünfte, Darlehen, Rückgewähr
Rechtsfrage: Stellen die für die Refinanzierung einer Darlehenshingabe aufgebrachten Schuldzinsen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar, weil das Darlehensverhältnis durch Kündigung beendet bzw. in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.12.1995
Vorinstanz/AZ: 3 K 3872/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.1999
Erledigungs-Az: VIII R 30/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 22