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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 72/96
§§: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Stille Reserve
Rechtsfrage: Liegt eine personelle Verflechtung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung auch dann vor, wenn für Beschlüsse in einer zweigliedrigen Besitz-GdbR zwar formale Stimmengleichheit besteht, aber der Ehemann als Alleingesellschafter einer GmbH seinen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen vermag und desweiteren das Besitzunternehmen aus einer echten Betriebsaufspaltung ohne Aufdeckung der stillen Reserven hervorgegangen ist (Gedanke der "Restbetriebstätigkeit")? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.1996
Vorinstanz/AZ: 10 K 69/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.1999
Erledigungs-Az: VIII R 72/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 15 41